Die Verbände der traditionellen Autoritäten der Herero und Nama lehnen das Abkommen zwischen der deutschen und der namibischen Regierung zur Aussöhnung bzw. Wiedergutmachung ab. Sie fordern Reparationen an die betroffenen Volksgruppen. Ihre Proteste haben bisher eine Ratifizierung des Abkommens verhindert.
Eine Außensicht: BBC News 01.04.2021 zum Thema (in englisch)
Im Mai 2021 wird bekannt, dass es nun doch zu einem Aussöhnungsabkommen zwischen Namibia und Deutschland kommen soll, dem die Parlamente beider Staaten aber erst noch zustimmen müssen. Die auch als Wiedergutmachungsabkommen bezeichnete Vereinbarung sieht vor, dass Deutschland die zwischen 1904 und 1908 begangenen Verbrechen an den Herero und Nama jetzt auch offiziell als Völkermord anerkennt. An Namibia und und die Nachkommen der Opfer soll eine Bitte um Vergebung gerichtet werden. “Als Geste der Anerkennung des unermesslichen Leids, das den Opfern zugefügt wurde” – so Außenminister Maas – , sollen an Namibia und an die Nachkommen der Opfer 1,1 Milliarden Euro zum Wiederaufbau und zur Entwicklung ausbezahlt werden. Allerdings über einen Zeitraum von 30 Jahren! Festzuhalten ist: Der Begriff “Reparationen” wird von der deutschen Regierung nach wie vor vermieden. Außenminister Maas stellt in seiner Erklärung von 28.05.21 zur Vereinbarung klar: “Rechtliche Ansprüche auf Entschädigung lassen sich daraus nicht ableiten.”
Zur Bewertung des geplanten Abkommens:
WDR 1 Hörbeitrag: Kritik am Aussöhnungsabkommen mit Namibia. Eine Einschätzung des Historikers Jürgen Zimmerer
DEUTSCHE WELLE: Zum Wiedergutmachungsabkommen u.a. mit einer Einschätzung eines Herero-Aktivisten
SWR 2 Hörbeitrag: Völkermord in Namibia: Deutsch-namibisches Versöhnungsabkommen steht
ND: “Deutschlands Diktat ist nicht akzeptabel” Interview mit dem Herero Israel Kaunatijke
JW: Gespräch mit dem Nama-Vertreter Deodat Dirkse
Zur aktuellen Corona-Situation in Namibia vor dem Hintergrund der deutschen historischen Verantwortung:
DEUTSCHLANDFUNK: “Deutschlands Rolle in Namibia – Impfen zur Versöhnung?”