Zusammenfassung des Artikels von Tanja Bührer in:
„Das Auswärtige Amt und die Kolonien“, Hrsg: Carlos Alberto Haase, Lars Lehmann, Brigitte Reinwald und David Simo. C.H. Beck Verlag 2024
von Anna Barbara Dell
Veränderung der Haltung Bismarcks zur kolonialen Expansion Deutschland
Der deutsche Reichskanzler Otto von Bismarck war zu Beginn seiner Amtszeit darauf bedacht, koloniale Geschäfte den deutschen Kaufleuten zu überlassen und das Militär möglichst wenig zu involvieren. Doch das änderte sich zunehmend, durch die Expansionsinteressen der anderen Großmächte angetrieben. Am 24.4. 1884 genehmigte Bismarck die Anfrage des Bremer Tabakhändlers Franz Adolf Lüderitz um Reichsschutz für seine „Erwerbungen“ in Südwestafrika. Es folgten weitere „Kaiserliche Schutzbriefe“ in Togo und Kamerun, wo hanseatische Kaufleute aktiv waren. Nach der Berliner Afrika-Konferenz vom 15.11.1884 – 26.2.1885 wurden die von der „Gesellschaft für deutsche Kolonisation“ beanspruchten Gebiete von Carl Peters in Ostafrika unter kaiserliche Oberhoheit gestellt.
Diese offensichtliche Änderung der Position Bismarcks, der bis 1883 noch eine eher skeptische Haltung gegenüber staatlichem Kolonialengagement eingenommen hatte, hatte verschiedene Gründe. Einerseits war es ein Zugeständnis gegenüber der seit 1878 erstarkenden Kolonialbewegung im Deutschen Reich, andererseits sah Bismarck durch die britische Besetzung Ägyptens 1882 den Wettlauf um Afrika befeuert und durch die anhaltenden Spannungen unter den Großmächten eine günstige Konstellation für den Einstieg Deutschlands in die Kolonialpolitik. (S. 97, 98) Besonders Großbritannien war seit dem Wiener Kongress 1815 zur Hegemonialmacht aufgestiegen und auch Deutschland wollte dessen Herrschaftsansprüche nicht mehr hinnehmen.
Ziele der Berliner Konferenz waren, eine gewaltsame Konfrontation bei der Aufteilung der Welt unter den europäischen Großmächten zu verhindern und Regelungen für die direkte Gewaltausübung durch die Kolonialmächte festzulegen.
Die Berliner Afrika-Konferenz 1884 /1885 und die internationale Regulierung kolonialer Gewalt.
Zum ersten Mal in der Geschichte regulierten während der Berliner Konferenz europäische Mächte ihre globalen Expansionsabsichten durch die Schaffung von internationalem Recht. Sie schufen ein Rechtssystem zur imperialistischen Enteignung und Aufteilung der Welt in koloniale Herrschaftsgebiete. Dazu wurden nach Gutdünken Grenzlinien wie auf dem Schachbrett besonders in Afrika gezogen und der gesamte globale Süden in Herrschaftssphären aufgeteilt, ohne je die Einheimischen einzubeziehen. (S. 100)
Auf der Konferenz wurde viel von „humanitären“ und „zivilisatorischen“ Missionen gegenüber dem globalen Süden geredet, womit die Herrschaftsansprüche geleugnet und gerechtfertigt wurden. Vordergründig wurden folgende drei Themen bearbeitet: die Abschaffung des Sklavenhandels, die Regelung der ökonomischen Expansion und die Regelung der territorialen Expansion. Heute wird in der Forschung von „humanitärem Imperialismus“ gesprochen, weil besonders Großbritannien als Beschützer der Sklaven und für Freihandelszonen in Afrika auftrat, angeblich, um den Wohlstand aller zu steigern. (S. 101) Die Forderung nach Abschaffung des Sklavenhandels richtete sich in Afrika hauptsächlich gegen die afrikanisch-arabische Konkurrenz, deren Handelsstrukturen und ökonomische Unternehmungen im Sklavenhandel zerschlagen werden sollten.
Territoriale Besitzansprüche Afrikas wurden als rein innereuropäische Angelegenheiten ausgehandelt. Da die Aufteilung afrikanischer Gebiete, die offensichtlich nicht menschenleer waren, gerechtfertigt werden musste, wurden große Teil Afrikas einfach als „staatenleer“ gekennzeichnet. Damit wurde ein Recht zur gewaltsamen Besetzung Afrikas geschaffen, eine freiwillige Einwilligung der afrikanischen Bewohnerschaft wurde erst gar nicht in Erwägung gezogen.
Afrikanische Parteien waren zur Konferenz nicht eingeladen worden. Allerdings wurde bei der Diskussion um die Definition des Kongobeckens bemerkt, dass das Einverständnis des Sultans von Sansibar nachträglich eingeholt werden musste. Sansibar verfügte über Herrschafts- und Verwaltungsstrukturen, die den Fernhandel bis in den östlichen Kongo hinein mit organisierten. (S. 102)
Auf einen anderen Aspekt weisen neuere Forschungen hin. Aus dem oft erbitterten und lang anhaltenden Widerstand gegenüber den Eindringlingen hatten die Kolonialmächte gelernt, dass es opportun war, gemeinsam gegenüber den afrikanischen Völkern aufzutreten. Dadurch sollte der (gewaltsame) Widerstand möglichst gering gehalten werden. (S. 103) Als Beispiele werden die seit dem 19. Jahrhundert geführten Kriege Großbritanniens gegen die Asante-Konförderation angeführt. Ein anderes Beispiel: Die Schlacht bei Isandhlwana /Südafrika war die erste und gleichzeitig eine der größten Schlachten im Zulukrieg von 1879 zwischen dem britischen Empire und dem Zulu-Staat. Eine Streitmacht von mehr als 20.000 Zulu kämpfte gegen eine britische Abteilung, die dabei völlig aufgerieben wurde. Während der Konferenz in Berlin tobte der sog. Mahdi-Aufstand, eine von 1881 bis 1898 währende Rebellion gegen die ägyptische Herrschaft in den Sudan-Provinzen. Er gilt als der erste und kurzzeitig erfolgreiche Aufstand einer afrikanischen Bevölkerungsgruppe gegen den Kolonialismus.
Die vertraglich vereinbarten Festlegungen auf der Berliner Konferenz bezeichneten alle gewaltsamen Formen des Widerstandes, darunter auch Verteidigungskriege, automatisch als Unrecht. Auf diesem Konstrukt bauten in späteren Jahren neue Rechtsnormen wie das sog. humanitäre Völkerrecht der Haager Friedenskonferenzen von 1899 und 1907 auf. Seither wurde jedwede antikoloniale Gewaltausübung als sogenannter nichtstaatlicher Widerstand im Grundsatz als illegitim abgestempelt.
Afrikanischen Akteuren wurde damals das Recht auf Widerstand abgesprochen und alle Formen des Widerstandes werden bis heute kriminalisiert. Demgegenüber wurde koloniale Gewaltanwendung auch juristisch gerechtfertigt und kodifiziert.
Bismarck, das Auswärtige Amt und die Verweigerung der Übernahme von Verantwortung für koloniale Gewalt
Die Berliner Konferenz zeigte Wirkung: 1885 machte der Sultan von Sansibar Hoheitsansprüche über Landschaften geltend, die sofort mit einer bedrohlichen deutschen Flottendemonstration vor Sansibar und die Unterstützung Großbritanniens beantwortet wurden.
Carl Peters, oberster Vertreter der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft (DOAG), trat in den 1880er Jahren mit rassistischer Rhetorik und Machtansprüchen besonders in Ostafrika auf („Afrikaner seien allein durch männliche Energie und rücksichtlose Gewalt“ zu beeindrucken S. 105) Insofern war es im Interesse Bismarcks, vom Sultan von Sansibar die Hoheitsrechte über den vorgelagerten Küstenstreifen der Insel zu erlangen und im Gegenzug den Sultan an den Zolleinkünften der DOAG zu beteiligen. Nach Rechtsauffassung der dortigen arabisch-swahilischen Handelseliten war der Sultan dazu jedoch gar nicht befugt. Auch stieß das provokante und rassistische Verhalten der deutschen Vertreter auf Widerstand der Einheimischen.
Bismarck musste Ende 1988 einsehen, dass ein Rückzug der Deutschen aus Prestigegründen unmöglich war. Er sah sich genötigt, mit einem größeren militärischen Einsatz und neuer Kriegführung einzugreifen. (S. 106) Allerdings fehlten den Deutschen im kolonialen Kontext geschulte Leute. So griff Bismarck auf Hermann Wissmann zurück, einen Außenseiter mit zweifelhaftem Werdegang (S. 107). Wissmann war als „toller Leutnant“ bekannt, der sich in das preußisch-militärische Regelwerk nicht fügen wollte und konnte. Um dem Militärdienst zu entfliehen, hatte er im persönlichen Dienst des belgischen Königs Leopold II an den Raubzügen und rassistischen Herrschaftsansprüchen des belgischen Königs im Kongo koloniale Erfahrungen gesammelt.
Wissmann stellte eine Truppe auf, für die er ehemalige Söldner anglo-ägyptischer Regimenter („Sudanesen“ genannt) anwarb, die seit der Niederschlagung des Mahdi-Aufstandes beschäftigungslos geworden waren. Sie sollten später Kern der Kaiserlichen Schutztruppen werden, da sie Erfahrungen europäischer Armeen mitbrachten.
Bismarck sah eine gute Gelegenheit gekommen, den Reichstag für seine Interessen einzu- spannen und über die Gelder für Ostafrika abstimmen zu lassen. Mit der Entscheidung des Parlaments wollte er die Verantwortung abschieben. Dabei kam ihm der Umstand zu Hilfe, dass die katholische Zentrumspartei die internationale Antisklaverei-Kampagne unterstützte. So wurden unter dem Deckmantel humanitären Eingreifens und der Antisklaverei-Kampagne die Gelder bewilligt, die Wissmann für seine Raubzüge in Ostafrika gefordert hatte. Hinzu kam, dass die Reichsregierung gegenüber dem Reichstag den militärischen Einsatz in Afrika als Polizeieinsatz verharmloste. (S. 110) Trotz der Einwände der Sozialdemokraten als Opposition (allein August Bebel prophezeite eine Ausweitung des Krieges und militärischer Ausgaben) kam eine Mehrheit für den Einsatz in Afrika zustande, der als „Bekämpfung des Sklavenhandels“ und „Schutz der deutschen Interessen in Ostafrika“ deklariert wurde.
Wissmann wurde zum Reichskommissar ernannt und direkt dem Reichskanzler unterstellt, dem er regelmäßig über den Fortgang der Ereignisse zu berichten hatte. Die afrikanischen Mannschaften und das deutsche Führungspersonal waren dagegen Wissmanns persönliches Kontraktpersonal. (S. 111)
Militärische Gewaltentgrenzung und politische Kontrollbestrebungen
Nach Ankunft in Ostafrika 1989 rief Wissmann sofort den Kriegszustand aus. Nach den Recherchen von Bührer weiteten sich die erbitterten Häuserkämpfe in Gewaltexzesse aus, die Vorgesetzten hatten den Söldnern nicht nur das „Beuterecht nach alter Landsknechtssitte“ zugestanden, sondern sahen auch über Massaker an Gefangenen und Verstümmelungen von Toten hinweg. (S. 112) Auch die deutschen Soldaten beteiligten sich an Plünderungen und Massakern und gingen mit Brachialgewalt gegen Dorfbewohner vor. Wurden die geforderten Lebensmittel gestellt und die Oberhoheit der Deutschen anerkannt, erhielten die Einheimischen eine Flagge und den sog. „Schutzbrief“. Gehorchten sie nicht, wurden ihre Dörfer dem Erdboden gleich gemacht, Felder, Vorräte und Vieh vernichtet. Sobald die Truppen nahten, ergriffen deshalb viele Dorfbewohner die Flucht.
Zwar waren in allen Kolonialkriegen sogenannte „Strafexpeditionen“ gegen die Zivilbevölkerung Mittel der Durchsetzung, doch deutsche Truppen wurden besonders gefürchtet, da sie keinerlei Unterschiede zwischen Kämpfenden und Zivilisten machten.
Wissmann kam seiner Pflicht an Bismarck zu berichten, äußerst spärlich nach. Über den Machtmissbrauch und die entgrenzte Gewaltausübung schrieb anstelle von Wissmann der konsularische Dienst auf Sansibar: „Durch das kursorische Hängen der Araber wurden diese in den Augen der N… einfach für vogelfrei erklärt, so dass ein Häuptling bei Wissmann anfragen ließ, ob er alle Araber ohne Unterschied todtschlagen solle…“( : 113)
Bismarck reagierte auf die Anschuldigungen, indem er 1889 das Reichskommissariat von Wissmann als Auslaufmodell bezeichnete. Es ging ihm und dem Auswärtigen Amt um den Kontroll- und Prestigeverlust deutscher Truppen, die Wiederherstellung der militärischen Befehlsgewalten und die Beendigung der Verselbständigung von Truppenteilen. Wissmann wurde zum Major befördert, aber sein Kolonialdienst für beendet erklärt.
Im Reichstag kritisierten oppositionelle Abgeordnete die unzähligen Hinrichtungen und Gewalthandlungen an der Zivilbevölkerung in Ostafrika, eine Mehrheit im Reichstag folgt jedoch dem Vorschlag des Nachfolgers von Bismarck, Leo von Caprivi, eine „Kaiserliche Schutztruppe“ zu gründen, die dem Reichskanzler unmittelbar unterstellt wurde und weiterhin Eroberungskriege unter dem Deckmantel der Beendigung des Sklavenhandels führen sollte.
Die Kolonialabteilung im Auswärtigen Amt und die Eroberungs- und Widerstandkriege (1890-1907)
Die 1890 gegründete Kolonialabteilung setzte wegen der hohen Kosten durch die Kolonialkriege sowie die andauernde Kritik an den Gewaltexzessen für zweieinhalb Jahre auf den Zivilisten Julius von Soden als Gouverneur. Allerdings konnte sich diese neue Linie nicht durchsetzen, denn sie entsprach nicht der Wucht der Widerstandskämpfe und der an Gewalt und Drangsalierung der einheimischen Bevölkerung gewöhnten Mentalität der Truppen. Die Schutztruppenoffiziere setzten hauptsächlich auf afrikanische Söldner, die viel billiger als deutsche Soldaten waren und deren Tod nicht gerechtfertigt werden musste. Beschreibungen und Tagebucheinträge zeigen, dass die Schutztruppenoffiziere eine eigenen „afrikanischen Korpsgeist“ ausbildeten und als verschworene Clique auftraten. Die Gewaltausübung wurde in den Berichten der deutschen Öffentlichkeit fast vollständig verschwiegen. Auch diese Form des Verschweigens – besonders während des Maji-Maji-Krieges (1905-1907) – führte weiterhin zu exzessiver Gewalt und zahllosen zivilen Opfern. Das Tagebuch eines Schutztruppenoffiziers belegt, dass die Gewaltausübung grenzüberschreitend war. Kopfjagden mit aufgespießten Köpfen sowie Folter oft zu Tode waren keine Seltenheit und längst außer Kontrolle geraten. Durch Verteilung von Frauen an für die deutsche Kolonialmacht kämpfende Söldner betrieb die deutsche Truppe regelrechten Menschenhandel, was umso skandalöser war, als die Okkupation Ostafrikas von der deutschen Reichsregierung immer wieder damit gerechtfertigt wurde, den Sklavenhandel durch ihr Eingreifen zu unterbinden.
Für die systematische Bekämpfung vermeintlicher Rädelsführer und Vernichtung der Lebensgrundlagen von afrikanischen Völkern wurde von der deutschen Reichsregierung niemals die Verantwortung übernommen. Auch wurden keinerlei Mittel zur Verfügung gestellt, die sich ergebende Zivilbevölkerung mit Nahrungsmitteln zu versorgen. Hundertausende starben an Hunger und Krankheiten.
