Am frühen Morgen des 27. April 2023 dringen ca. 15 teilweise maskierte Polizisten eines Sondereinsatzkommandos des Landeskriminalamts gewaltsam in eine Mannheimer Wohnung ein. Sie zerren die vier Bewohner nach Draußen und halten sie gefesselt im Freien teilweise ohne Schuhe und Jacken fast zwei Stunden lang fest. Wie sich später herausstellt, sind die Betroffenen völlig unbelastet. Sie halten sich drei Wochen lang als Teilnehmende an einem internationalen Jugendprogramm in Mannheim auf. Die Polizei teilt im Nachgang mit, der Einsatz habe dem Vermieter gegolten. Dieser war gar nicht anwesend.
Eine Panne beim LKA? Welche Rolle spielt es, dass die Betroffenen Afrikaner sind?
Eine häufige Ungleichbehandlung nach äußeren Merkmalen (Racial Profiling) durch Polizisten ist hinreichend belegt.
Die vier Geschädigten stellen danach Strafanzeige gegen die Polizei. Ihr Anwalt beantragt bei der Mannheimer Staatsanwaltschaft Einsicht in die Polizeiakten. Diese verweigert die Herausgabe mit der Begründung, Interessen Dritter schützen zu müssen. Dadurch macht sie eine gerichtliche Auflärung des Vorfalls unmöglich. Entsprechend stellt die Staatsanwaltschaft daraufhin das Strafverfahren ein.
Was ist los in unserem Land? Warum verhindert die Staatsanwaltschaft die Aufklärung?
Es ist gängige Praxis, bei der Herausgabe von Akten Informationen über zu schützende Dritte zu entfernen. In diesem Fall wurden jedoch sämtliche Informationen verweigert. Der Verdacht drängt sich auf, dass polizeiliches Fehlverhalten geheim gehalten werden soll. Möglicherweise spielten bei der Vorbereitung und Durchführung des Einsatzes gängige Vorteile gegen Schwarze junge Männer eine Rolle.
Den Geschädigten wird dadurch sowohl ein Verstehen von Hintergründen des erlebten Überfalls noch eine Anerkennung des ihnen angetanen Unrechts verweigert.
Beitragsfoto: SEK-Übungseinsatz 2015, Andreas Trojak via flickr.com