Die neue Gedenkstättenkonzeption des Bundes schließt die Auseinandersetzung mit kolonialem Unrecht aus. Obwohl Kolonialismus ein staatlich verübtes Unrecht ist, für das der deutsche Staat eine Pflicht zur Erinnerung und Aufarbeitung trägt. Zu dieser Unrechts- und Gewaltgeschichte gehört die systematische und rechtlich institutionalisierte Entrechtung der kolonisierten Bevölkerung, die deren Ausbeutung durch Zwangsarbeit ermöglichte. Ebenso alltägliche Gewalt in Form von Prügelstrafen, Kolonialkriegen und Massenmorden – wie der Krieg gegen die sogenannte Boxer-Bewegung im nordöstlichen China, der Genozid an den OvaHerero und Nama mit schätzungsweise 80.000 Toten oder der Maji-Maji-Krieg in Ostafrika mit schätzungsweise 300.000 Toten.
Gemeinsam mit vielen anderen Organisationen und Personen aus dem ganzen Bundesgebiet fordern wir, dass der Bund für Kolonialismus-Erinnerung ausreichend Mittel bereitstellt und für Kolonialismus-Erinnerung dauerhafte und adäquate Förderstrukturen schafft wie für die Erinnerung an NS- und SED-Unrecht.
Beitragsbild: Der Mannheimer Theodor Bumiller mit seinem Assistenten Silimu bin Abakari,
Titelfoto des Buches „Imperiale Weltläufigkeit und ihre Inszenierungen“
